DAkkS

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH

Akkreditierung ist in Deutschland eine hoheitliche Aufgabe des Bundes, die per Gesetz an ein einziges privatrechtliches Unternehmen übertragen wurde — nicht ein privater Zertifizierer, der auf eigene Autorität handelt.

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Akkreditierung ist eine hoheitliche Aufgabe, per Gesetz an die DAkkS übertragen — und ihr Alleinstellungsmerkmal ist gesetzlich geschützt

Das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG), § 1 Absatz 1, bestimmt: „Die Akkreditierung wird als hoheitliche Aufgabe des Bundes durch die Akkreditierungsstelle durchgeführt." § 1a schützt diese Alleinstellung ausdrücklich: Es ist verboten, unberechtigt eine Akkreditierung im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 765/2008 durchzuführen oder durch Bestätigung der Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen den Anschein zu erwecken, Akkreditierungen durchzuführen — insbesondere durch unberechtigte Verwendung der Bezeichnung „Akkreditierung" in irgendeiner Amtssprache der Europäischen Union. Diese Umgehung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Tätigkeit ausdrücklich als „keine Akkreditierung" bezeichnet wird. Die Akkreditierungsstelle kann bei einem Verstoß die erforderlichen Anordnungen treffen, einschließlich der Untersagung der Tätigkeit.

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Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) beschreibt sich auf ihrer eigenen Website so: „Wir sind die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland." Den rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeit bilden insbesondere die EU-Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG). Die DAkkS wurde von der Bundesrepublik Deutschland als juristische Person des privaten Rechts gegründet und mit den Aufgaben der nationalen Akkreditierungsstelle „beliehen" — ein rechtlicher Vorgang, bei dem der Staat eine hoheitliche Aufgabe an eine private Organisation überträgt, ohne die staatliche Verantwortung dafür aufzugeben.

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Die DAkkS ist Unterzeichnerin des EA Multilateral Agreement (MLA) — internationale Anerkennung ist kein Automatismus, sondern an Bedingungen geknüpft

Die DAkkS ist Vollmitglied der European co-operation for Accreditation (EA). In ihrer Pressemitteilung vom 5. Dezember 2025 bestätigt sie wörtlich: „Als Unterzeichnerin des ‚EA Multilateral Agreement' (MLA) ist die DAkkS berechtigt, ihren akkreditierten Stellen das EA-Mark zur Verfügung zu stellen." Diese Anerkennung ist keine einmalige Formalität: Alle MLA-Zeichner müssen sich wiederholt einer strengen Peer-Evaluation unterziehen, bei der geprüft wird, ob sie die Anforderungen der internationalen Norm ISO/IEC 17011 erfüllen — nur wer diese wiederkehrende Prüfung besteht, behält die internationale Anerkennung seiner Akkreditierungen.

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Eine von der DAkkS akkreditierte Stelle finden: die öffentliche Datenbank

Die DAkkS betreibt eine öffentlich zugängliche „Datenbank der akkreditierten Stellen" — keine Anmeldung erforderlich. Die Suche lässt sich nach Art der Konformitätsbewertung filtern (zum Beispiel Prüflaboratorium, Zertifizierungsstelle für Managementsysteme, Inspektionsstelle), nach Standort (Deutschland oder weltweit) und nach Urkundenstatus (aktiv, teilweise ausgesetzt, vollständig ausgesetzt, zurückgezogen). Wer die Gültigkeit eines DAkkS-Zertifikats prüfen will, sollte diese Datenbank direkt konsultieren — nicht sich allein auf das vorgelegte Zertifikat verlassen.

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